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Verfasst: 16.08.2006 11:01
von donnar
deshalb muß ja ne nummer rauf, damit man einen defekt als vorwand angeben kann, wenn man auf die lautstärke angesprochen wird.dann steckt man sich eben den falschen fzg schein ein, vom auto oder ähnlichem und sagt dann das man sich vergriffen hat. auf jeden fall das ding erst mal selbstsicher hingeben und dann überrascht tun, wenns der falsche ist. eine halterabfrage können die über funk machen, wenn sie das wissen wollen.

Verfasst: 16.08.2006 15:24
von Dumbo 2004
Ich bin wirklich überrascht, wieviel kriminelle Energie doch hier im Forum verborgen ist :uups:

Bis dann dann
Dumbo

Verfasst: 16.08.2006 18:37
von René
ich seh schon... am besten sogar von 'ner zweiten muchte, mit ähnlichem kennzeichen wenns geht... so das es wirklich wie eine verwechslung auschaut :rolleyes:

aber jetzt hör ich auf, sonst spring ich noch glatt auf den zug auf... :teufel:

Verfasst: 16.08.2006 19:11
von Erdferkel
Ne lass mal das mit dem Springen...tut sicher weh.

Najut aber die DR ist mit großer Warscheinlichkeit nen gutes Stück älter Bj.93 und bei mir sind 86dB eingetragen.-)

Nagut wie gesagt der ist net so laut...hab mich nochmal davon überzeugt.Der klingt schon gut,aber er ist nicht auffällig laut und das sagt sogar meine Ma.

Bin eigentlich nur am rumtelefonieren wegen der Eintragung...kam bis jetzt aber nix bei raus.Bin aber der Meinung das er nicht wegen der Lautstärke durchfällt.

Man hört ja so einiges...zb das einer von Berlin nach Dortmund fährt um dort nen Fahrwerk einzutragen.Muss also von Ort zu Ort unterschiedliche Regelungen geben.?