Verfasst: 15.07.2005 14:40
Umweltuntersuchung kommt
Als eine der Maßnahmen des Sofortprogramms der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonbildung aus der letzten Legislaturperiode hat das Bundesumweltministerium die Einführung einer Umweltuntersuchung für Krafträder beschlossen.
Die vom federführenden Verkehrsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung dieser periodischen Untersuchung hat die Sacharbeit im Herbst abgeschlossen. Der IVM erwartet den ersten Richtlinienentwurf für das Frühjahr 2004.
Danach sollen alle zulassungspflichtigen Krafträder ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1990 alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung anlog dem Pkw-Bereich auch eine Abgasuntersuchung durchlaufen. Gemessen werden soll der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf bzw. für Fahrzeuge mit Katalysator im erhöhten Leerlauf.
Die vom Bundesministerium für Umwelt geforderte obligatorische Messung des Standgeräusches wird vorerst nicht eingeführt. Der IVM hält die Standgeräuschmessung zur Überprüfung des Fahrzeugbestands während der Hauptuntersuchung für nicht zielführend.
Allerdings soll bei der Hauptuntersuchung ein besonderes Augenmerk auf die Geräuschentwicklung des Fahrzeugs gelegt werden. Im Zweifelsfall wird dann eine Geräuschuntersuchung vorgenommen.
(Quelle: Industrieverband Motorrad, www.ivm-.ev.de)
Stichtag ist der 01.01.2006. Es wird kein zweiter Aufkleber nötig. Und die Hu wird zwischen zehn und 30 Euro teurer.
(Quelle: www.motorradonline.de; April 2005)
Gruss
Jakob
Als eine der Maßnahmen des Sofortprogramms der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonbildung aus der letzten Legislaturperiode hat das Bundesumweltministerium die Einführung einer Umweltuntersuchung für Krafträder beschlossen.
Die vom federführenden Verkehrsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung dieser periodischen Untersuchung hat die Sacharbeit im Herbst abgeschlossen. Der IVM erwartet den ersten Richtlinienentwurf für das Frühjahr 2004.
Danach sollen alle zulassungspflichtigen Krafträder ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1990 alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung anlog dem Pkw-Bereich auch eine Abgasuntersuchung durchlaufen. Gemessen werden soll der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf bzw. für Fahrzeuge mit Katalysator im erhöhten Leerlauf.
Die vom Bundesministerium für Umwelt geforderte obligatorische Messung des Standgeräusches wird vorerst nicht eingeführt. Der IVM hält die Standgeräuschmessung zur Überprüfung des Fahrzeugbestands während der Hauptuntersuchung für nicht zielführend.
Allerdings soll bei der Hauptuntersuchung ein besonderes Augenmerk auf die Geräuschentwicklung des Fahrzeugs gelegt werden. Im Zweifelsfall wird dann eine Geräuschuntersuchung vorgenommen.
(Quelle: Industrieverband Motorrad, www.ivm-.ev.de)
Stichtag ist der 01.01.2006. Es wird kein zweiter Aufkleber nötig. Und die Hu wird zwischen zehn und 30 Euro teurer.
(Quelle: www.motorradonline.de; April 2005)
Gruss
Jakob