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Verfasst: 26.10.2006 22:17
von Kieskoenig
:crazy: Mir ist vor ein paar Wochen mein Kombi-instrument auseinder gefallen, die 3 oder 4 Anschraubpunkte sind alle abgebrochen. Jetzt hab ich alles weg rationalisiert, ich hab nur noch einen Wasserdichten Schalter für die Zündung. :joman:

Wollte mal wissen was man alles für den Tüv braucht, wie zum Bsp. Leerlaufkontrolle, Blinker und Fernlichtkontrolle oder Tacho und Ständerschalter.

Wenn wer was weiß schreibt bitte !!!! :banana:

Damit ich weiß wieviel Halbe ich meinem Tüv-Prüfer zahlen muss. :bier:

Gruß Tobi :thumbup:

Verfasst: 26.10.2006 22:36
von Matthias
Kieskoenig @ Donnerstag, 26.Oktober 2006, 22:17 Uhr hat geschrieben: Wollte mal wissen was man alles für den Tüv braucht, wie zum Bsp. Leerlaufkontrolle, Blinker und Fernlichtkontrolle oder Tacho und Ständerschalter.
Leerlaufkontrolle - nein
Blinkerkontrolle - ja und nein, kommt auf den Prüfer an und ob du als Fahrer deine Blinker bei der Fahrt einsehen kannst.
Tacho - ja
Fernlichtkontrolle - ja in Blau


Damit ich weiß wieviel Halbe ich meinem Tüv-Prüfer zahlen muss. :bier:
Tobi, ich nehme auch einen. ;)

Verfasst: 26.10.2006 22:43
von Xilef
Blinkerkontrolle - ja und nein, kommt auf den Prüfer an und ob du als Fahrer deine Blinker bei der Fahrt einsehen kannst.

oder wenn aus der schalterstellung ersichtlich ist in welche richtung geblinkt wird, wie bei cev schaltern z. b.

Verfasst: 26.10.2006 22:57
von bonnaqua
Xilef @ Donnerstag, 26.Oktober 2006, 22:43 Uhr hat geschrieben:
Blinkerkontrolle - ja und nein, kommt auf den Prüfer an und ob du als Fahrer deine Blinker bei der Fahrt einsehen kannst.

oder wenn aus der schalterstellung ersichtlich ist in welche richtung geblinkt wird, wie bei cev schaltern z. b.
kann es sein, daß das auch für das Fernlicht git?... Bin mir da aber nicht so sicher...

Verfasst: 27.10.2006 07:40
von gurkentreiber
Guten Morgen,

als guter Beamter :teufel: liebe ich diese "wer-weiß-was" Ratespielchen :mopped: ;)

Einen ganz guten Überblick gibts hier: Es werde Licht..

viele Grüße

petra

:petra:

Verfasst: 27.10.2006 09:24
von buspilot
Also ich habe in solchen "Zweifelsfällen" immer die besten Erfahrungen damit gemacht, mal vorher beim Inschenör vorzusprechen und ihn zu fragen, was muß und was nicht.
Das finden die richtig gut, echt!

Gruß, Jo

Verfasst: 27.10.2006 09:26
von bonnaqua
Immer diese Einsteiger...

und wo steht da was von Kontrollleuchten????

Ralf

Verfasst: 27.10.2006 10:10
von gurkentreiber
bonnaqua @ Freitag, 27.Oktober 2006, 09:26 Uhr hat geschrieben: Immer diese Einsteiger...

und wo steht da was von Kontrollleuchten????

Ralf
Booh, besser Anfängerbeginnereinsteiger als Besserwisser :harhar:

für die , die es ganz genau wissen wollen, sei die Lektüre des § 50 (5) StVZO empfohlen, der zu Fernlicht unter anderem ausführt:

"Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden."

..§ 54 sagt das was zu Fahrtrichtungsanzeigern..

Hm, je mehr ich da lese, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, daß ich nur theoretisch ein guter Beamter bin :glotz: :)

Also, wie immer, Mut zur Lücke... :crazy: ..oder die Freundin hinschicken :thumbup:

viele Grüße

petra

:petra:

Verfasst: 27.10.2006 13:19
von bonnaqua
Ich bin ein guter Beamter....

Merk ich immer daran, wenn ich andere motiviere zu arbeiten... :banana:
Ralf