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Verfasst: 20.01.2010 12:56
von loffts
Hallo Forum,

muß im März zum TÜV.
habe jetzt seit knapp 2 Jahren LED Blinker vorne und hinten,
leider leuchtet die Kontrolllampe im "Cockpit" nicht mehr. (Musste die Birne rausdrehen, hat sonst zuviel Saft gezogen"

kommt man damit durch den TÜV? hab bisher nichts gutes gehört....

Verfasst: 20.01.2010 13:22
von ThomasD
Blinkkontroll-Leuchte ist vorgeschrieben.

Verfasst: 20.01.2010 16:20
von tommi
Mach als Kontrollleuchte auch ne Led rein, dann sollte es funzen :good:

Verfasst: 20.01.2010 18:32
von loffts
danke für den tipp!

haste eine Ahnung welche darein kommen?

Verfasst: 20.01.2010 18:59
von loffts
hab grad noch die birne gefunden...
12 V 1.7 W

aber welche Fassung?
weiß nich mehr wie ich die damals rausbekommen habe?
Verkleidung abbauen und unten die Muttern lösen oder gehts auch von oben die 8 Schrauben?

Wenn ich weiss welche Fassung
meld ich mich...

gruß aus bremen

Verfasst: 20.01.2010 19:37
von tommi
Die Bezeichnung des Lampensockels müßte W2x4,6d sein.
Dann suchst bei Conrad oder sonstwo ne Led mit dem Sockel und gut.
Die Fassung ist von unten in das Tachogehäuse eingesteckt, wie da am besten rankommst, erklärt sich eigentlich von selbst :crazy:
Tommi
An sowas hab ich gedacht: http://www.gradert-elektronik.de/shop/g ... ---T5.html
Aber die Dinger haben auch 1,2W seh ich gerade, ob das was bringt :huh:
Sollen mal die Elektriker ihren Senf dazugeben !

Verfasst: 20.01.2010 23:59
von loffts
ich danke dir, :thumbup: werd mich mal nächste woche ran machen und vorher ne lampe besorgen.
meld mich wenn´s geklappt hat.

Verfasst: 21.01.2010 09:38
von Matthias
Wenn du jetzt eine LED als Blinkkontrollleuchte verwenden willst, dann musst du aber auch noch einen Gleichrichter mit einbauen. Mehr dazu findest du hier.
Was hast du denn für einen Blinkgeber?
Hast du Widerstände vor den Blinkern verbaut?

Verfasst: 21.01.2010 10:11
von Matthias
Du kannst ja mal bei deinem TÜV- Prüfer nachfragen ob du die Kontrollleuchte wirklich brauchst.
Ich hatte zu diesem Thema einmal folgende Regelung gelesen:
"Wenn für den Fahrer die Funktion der Blinker während der Fahrt (aus seiner Position als Fahrzeugführer) einsehbar/überprüfbar ist, ist keine Kontrolllampe erforderlich."