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Verfasst: 26.07.2010 13:35
von moemoe
Moin,

eventuell kann mir ja einer von euch einen Tipp geben - ich hab die DR mit einem kleinen Kennzeichen (20x20, KA-XXN) gekauft, und würde dieses bei der Ummeldung eigentlich gerne behalten.

Nun sagt mir die Dame aufm Amt, dass man zwar an sich Kennzeichen vom Kreis zur Stadt mitnehmen könnte, aber sie müssten trotzdem dafür ihren Bedingungen genügen (Bei Krädern vierstellig, also KA-XX NN oder KA-X NNN). Alternativ bräuchte ich eine Bestätigung vom TÜV das es nicht möglich ist oder nur mit unangemessen hohen Kosten, ein solches Schild zu montieren.

Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, wie ich das Schild trotzdem behalten könnte?

Ich vermute mal, auf die Argumentationsschiene, dass ein größeres Schild beim Umfallen sofort umgeknickt wird, und das entsprechend zu versteifen dass das Schild stabil bleibt, es einem das Heck aber nicht verbiegt, wird unverhältnismäßig teuer, werden sie sich kaum einlassen.

Danke
moemoe

Verfasst: 26.07.2010 17:28
von -Maxx-
Wie muss ein Mopedkennzeichen vierstellig sein? Meine beiden Mopets haben jeweils nur 3 Stellen (einmal EI-XX-N und einmal EI-X-NN). Ist mir neu.

Ob du mit deinem Argument weit kommst weiß ich nicht.

Verfasst: 26.07.2010 18:29
von Sechsundvierzig
Das ist leider immer Ermessenssache der jeweiligen Zulassungsstelle - Beamtwillkür kann man auch dazu sagen.

Das ist schon echt Klasse in Deutschland mit den Nummernschildern für Motorräder!

LG
46

Verfasst: 27.07.2010 09:59
von moemoe
Zitat (%Maxx% 4 Montag, 26.Juli 2010, 17:28 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Wie muss ein Mopedkennzeichen vierstellig sein? Meine beiden Mopets haben jeweils nur 3 Stellen (einmal EI-XX-N und einmal EI-X-NN). Ist mir neu.
Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/anlage_2_60.html
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
Und das ist wohl Ermessenssache, wobei sie damit in KA Stadt recht streng sind.

Verfasst: 27.07.2010 12:05
von MUC2
Also bei uns in München bieten die netten Damen von der Zulassungsstelle das von sich aus an...

Verfasst: 28.07.2010 09:14
von Lille
Da würde ich das Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle suchen.

Denn wenn Du eine neue Nummer brauchst, dann kommen erhöhte Ummeldekosten, zusäzliche Kosten für's Schild usw. auf Dich zu.

Ich denke, die dame am Schalter wird Dir da nicht weiterhelfen können - die machen Dienst nach Vorschrift.

Also freundlich nach dem Vorgesetzten fragen und mit ihm das ganze klären. er ist befugt, auch entsprechende Ausnahmen einzuräumen.

Verfasst: 28.07.2010 10:01
von moemoe
Zitat (Lille @ Mittwoch, 28.Juli 2010, 09:14 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Da würde ich das Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle suchen.

Denn wenn Du eine neue Nummer brauchst, dann kommen erhöhte Ummeldekosten, zusäzliche Kosten für's Schild usw. auf Dich zu.
Ja, den versuchte sie ja sogar telefonisch zu erreichen, nur war er das leider nicht. Morgen habe ich n Tag Urlaub, da kann ich da auch mal nicht erst 5 Minuten vor Feierabend auftauchen.

Und Ummeldekosten wären ja nichtmal welche auf mich zugekommen, die hätten mir die komplette Prägung und Wunschkennzeichen erstattet.

Verfasst: 29.07.2010 06:14
von Steff
Morgen
Ich hab unter dem Normalen Nummernschild (was aber auch nicht so groß ist)
eine etwas kleineres, selbstgemacht, etwas kleiner als ein 125er.
Da Orginal ist innerhalb von 2 Minuten weg. Falls ich doch mal ohne Orginal rumfahre ist es zwar nicht erlaubt, fällt aber auch nicht wirklich auf.

Das Geld und die Nerven hatte ich für die Zulassungstelle nicht.

Gruss Stefan

Verfasst: 29.07.2010 15:38
von Lille
Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Ich hab unter dem Normalen Nummernschild (was aber auch nicht so groß ist)
eine etwas kleineres, selbstgemacht, etwas kleiner als ein 125er.
Da Orginal ist innerhalb von 2 Minuten weg. Falls ich doch mal ohne Orginal rumfahre ist es zwar nicht erlaubt, fällt aber auch nicht wirklich auf.

;) Das kleine Nummernschild hat aber keine Stempel, Du darfst es also nicht auf der Straße bewegen!



Naja.. mit genügend krimineller Energie...

Hab auch schon einen Harleyfahrer mit kleinem 125er-Kennzeichen gesehen. "Wie hast Du das hinbekommen?"

"Ganz normal zugelassen, beim Schildermacher ein kleines machen lassen, Stempeltöpfe rausgebohrt und auf das kleine aufgenietet..." :glotz:

[Fällt unter Urkundenfälschung und wird ausdrücklich nicht zur Nachahmung enpfohlen!]

Hier fährt auch eine 1200 GS mit 125er Schild rum... :aetsch:

Verfasst: 29.07.2010 18:21
von SVblue
Zitat (Steff @ Donnerstag, 29.Juli 2010, 06:14 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Da Orginal ist innerhalb von 2 Minuten weg. Falls ich doch mal ohne Orginal rumfahre ist es zwar nicht erlaubt, fällt aber auch nicht wirklich auf.
Urkundenfälschung... da würde ich eher behaupten dass ich es wohl verloren habe.