Arrow Auspuff für DR350
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Nachfrage an Alle: Arrow Auspuff für DR350
Moin,
1036 e3 51529
Thanx
Andre
Kann mal jemand der nen Arrow mit Unterlagen hat nachschauen für welche Typen der DR350 die Prüfnummer gültig ist?Martin hat geschrieben:Habe in EBay einen Arrowauspuff zum Versteigern für die DR350SE .
1036 e3 51529
Thanx
Andre
RE: Nachfrage an Alle: Arrow Auspuff für DR350
Hab nen e3-Arrow dran aber keine Unterlagen dazu (vom Vorbesitzer angebaut und eingetragen)
genaue Typennummer kann ich Dir bei Bedarf am Freitag sagen.
genaue Typennummer kann ich Dir bei Bedarf am Freitag sagen.
Andre hat geschrieben:Moin,
Habe in EBay einen Arrowauspuff zum Versteigern für die DR350SE .
Kann mal jemand der nen Arrow mit Unterlagen hat nachschauen für welche Typen der DR350 die Prüfnummer gültig ist?
1036 e3 51529
Thanx
Andre
RE: Nachfrage an Alle: Arrow Auspuff für DR350
Hallo,StB hat geschrieben:Hab nen e3-Arrow dran aber keine Unterlagen dazu (vom Vorbesitzer angebaut und eingetragen)
genaue Typennummer kann ich Dir bei Bedarf am Freitag sagen.
Andre hat geschrieben:Moin,
Habe in EBay einen Arrowauspuff zum Versteigern für die DR350SE .
Kann mal jemand der nen Arrow mit Unterlagen hat nachschauen für welche Typen der DR350 die Prüfnummer gültig ist?
1036 e3 51529
Thanx
Andre
das hab ich mal vor langer Zeit geschrieben.
CU
Torsten
- andre
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Grundsätzliches zur Zulassung vom Topf
Moin,
1. Unbedenklichkeitsbscheinigung AKA Tüv-Gutachten
2. ABE
3. EG-ABE
1. wird mitgeliefert und bezieht sich auf ein Teil mit Typenschild. Der TÜV schaut sich das an und trägt es mit goodwill ein, ist aber dazu nicht verpflichtet
2. Bezieht sich auf Teil mit Typenschild. Sofern der Anbau nicht abnahmepflichtig ist, ist das Teil zugelassen wenn die ABE mitgeführt wird.
3. Wird mit einer E-Nummer eingestempelt (geprägt) und in einer zentralen Datenbank auf den Fahrzeugtyp bezogen gespeichert. Das Teil kann ohne Begutachtung eingesetzt werden, eine Bescheinigung muss nicht mitgeführt werden da über E-Nummer identifizierbar.
Mein Wunsch war jetzt also zu erfahren ob der angebotene Auspuff mit der E-Nummer (fällt unter 3.)für die DRs freigegeben ist, da keine Unterlagen dabei sind, ich habe leider keinen Zugriff auf die Datenbank....
Gruß
Andre
Vielleicht ein paar grundsätzliche Hinweise zu den verschiedenen 'Zulassungsriten'Torsten hat geschrieben: das hab ich mal vor langer Zeit geschrieben.
1. Unbedenklichkeitsbscheinigung AKA Tüv-Gutachten
2. ABE
3. EG-ABE
1. wird mitgeliefert und bezieht sich auf ein Teil mit Typenschild. Der TÜV schaut sich das an und trägt es mit goodwill ein, ist aber dazu nicht verpflichtet
2. Bezieht sich auf Teil mit Typenschild. Sofern der Anbau nicht abnahmepflichtig ist, ist das Teil zugelassen wenn die ABE mitgeführt wird.
3. Wird mit einer E-Nummer eingestempelt (geprägt) und in einer zentralen Datenbank auf den Fahrzeugtyp bezogen gespeichert. Das Teil kann ohne Begutachtung eingesetzt werden, eine Bescheinigung muss nicht mitgeführt werden da über E-Nummer identifizierbar.
Mein Wunsch war jetzt also zu erfahren ob der angebotene Auspuff mit der E-Nummer (fällt unter 3.)für die DRs freigegeben ist, da keine Unterlagen dabei sind, ich habe leider keinen Zugriff auf die Datenbank....
Gruß
Andre
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