Reifen eintragen lassen 2025
Verfasst: 18.06.2025 11:58
Hallo zusammen.
Ich war bei der HU und der Prüfer hat mir eine Prüfung nach § 19(2) aufgezwungen.
Die HU Plakette wurde nicht geklebt. Dies macht das Straßenverkehrsamt wenn die Fahrzeugpapiere berichtigt werden.
Fahren darf ich somit aktuell nicht.
Jetzt versuche ich das nachzuvollziehen.
Im alten Brief stehen zwei Reifengrößen drin.
Vorne:
80/100-21 51P und 90/90-21 54P
hinten:
110/90-18 61P und 120/90-18P
es ist keine Reifenfabrikatsbindung vermerkt!
In der Zulassungsbescheinigung steht: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebsanleitung beachten"
Als Reifengröße ist nur die jeweils erstgenannte in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.
Wenn man den Gesetzestext liest, verstehe ich das so, dass man nur bei Änderungen der Reifendimensionen eine Eintragung braucht.
Oder muss man tatsächlich jetzt jeden Reifen / Reifenmodell in die Papiere eintragen lassen?
Nach der §19 soll für vorne und hinten Größe; Hersteller; Modell vom Reifen eingetragen werden. zusätzlich die Verbindung zum Serienspeichenrad mit Größenbezeichnung der Felge.
Das ist doch bescheuert, oder liege ich da falsch?
Muss das wirklich so, oder war das ein übereifriger Prüfer?
Motorradtour mit den Kumpels fällt auch aus.....
Ich war bei der HU und der Prüfer hat mir eine Prüfung nach § 19(2) aufgezwungen.
Die HU Plakette wurde nicht geklebt. Dies macht das Straßenverkehrsamt wenn die Fahrzeugpapiere berichtigt werden.
Fahren darf ich somit aktuell nicht.
Jetzt versuche ich das nachzuvollziehen.
Im alten Brief stehen zwei Reifengrößen drin.
Vorne:
80/100-21 51P und 90/90-21 54P
hinten:
110/90-18 61P und 120/90-18P
es ist keine Reifenfabrikatsbindung vermerkt!
In der Zulassungsbescheinigung steht: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebsanleitung beachten"
Als Reifengröße ist nur die jeweils erstgenannte in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.
Wenn man den Gesetzestext liest, verstehe ich das so, dass man nur bei Änderungen der Reifendimensionen eine Eintragung braucht.
Oder muss man tatsächlich jetzt jeden Reifen / Reifenmodell in die Papiere eintragen lassen?
Nach der §19 soll für vorne und hinten Größe; Hersteller; Modell vom Reifen eingetragen werden. zusätzlich die Verbindung zum Serienspeichenrad mit Größenbezeichnung der Felge.
Das ist doch bescheuert, oder liege ich da falsch?
Muss das wirklich so, oder war das ein übereifriger Prüfer?
Motorradtour mit den Kumpels fällt auch aus.....