Reifen eintragen lassen 2025

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Syncrovirus
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Reifen eintragen lassen 2025

Beitrag von Syncrovirus »

Hallo zusammen.
Ich war bei der HU und der Prüfer hat mir eine Prüfung nach § 19(2) aufgezwungen.
Die HU Plakette wurde nicht geklebt. Dies macht das Straßenverkehrsamt wenn die Fahrzeugpapiere berichtigt werden.
Fahren darf ich somit aktuell nicht.

Jetzt versuche ich das nachzuvollziehen.
Im alten Brief stehen zwei Reifengrößen drin.
Vorne:
80/100-21 51P und 90/90-21 54P
hinten:
110/90-18 61P und 120/90-18P

es ist keine Reifenfabrikatsbindung vermerkt!
In der Zulassungsbescheinigung steht: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebsanleitung beachten"
Als Reifengröße ist nur die jeweils erstgenannte in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.

Wenn man den Gesetzestext liest, verstehe ich das so, dass man nur bei Änderungen der Reifendimensionen eine Eintragung braucht.
Oder muss man tatsächlich jetzt jeden Reifen / Reifenmodell in die Papiere eintragen lassen?
Nach der §19 soll für vorne und hinten Größe; Hersteller; Modell vom Reifen eingetragen werden. zusätzlich die Verbindung zum Serienspeichenrad mit Größenbezeichnung der Felge.

Das ist doch bescheuert, oder liege ich da falsch?
Muss das wirklich so, oder war das ein übereifriger Prüfer?

Motorradtour mit den Kumpels fällt auch aus.....
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Dieter M.
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Re: Reifen eintragen lassen 2025

Beitrag von Dieter M. »

Oder muss man tatsächlich jetzt jeden Reifen / Reifenmodell in die Papiere eintragen lassen?
Also, bei meiner Trial war es so:
Ich hatte die "Reifenfabrikatsbindung" in den Papieren stehen. Das darf wohl so nicht mehr sein. Dem zu Folge hat der Prüfer ein Gutachten erstellt ( aufgerundet für flockige 140 € ) um festzustellen das die zum Zeitpunkt der HU verbauten Reifen auch der angegebenen GRÖßE entspricht. Das Fabrikat war ihm egal, lediglich für die in den Papieren angegebene Höchstgeschwindigkeit mussten die Reifen passen.

JETZT ist es - gemäß den Gutachten und den neuen Papieren die ich von der Zulassungsstelle bekommen habe ( nochmal 12 € :rolleyes: ) das in den Papieren nur noch die GRÖßEN der Reifen eingetragen ist - jedoch nicht mehr die BINDUNG AN EINEM HERSTELLER.

Wie sich das verhält wenn man mit den eingetragenen Reifen zur HU vorfährt weiß ich NOCH nicht - aber ich werde es wohl in den nächsten 14 Tagen erfahren, wenn ich mit meiner GPZ zur HU fahre.

Dieser neue " Gesetzestext" ist verwirrend geschrieben - wohl von Ingenieuren für Ingenieure, ich habe auch lange gebraucht bis ich das HALBWEGS verstanden habe.

Den Vorteil aus der Geschichte habe ich ja oben schon erwähnt.

Sollte ich mich geirrt haben, lasse ich mich gerne berichtigen.
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