Zitat (Humpf @ Montag, 15.Juni 2009, 10:25 Uhr)BOX_SELECTÂ Â Â BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Das bedeutet aber dann dass ich bei ner Kontrolle auf jeden Fall die Reifenfreigabe vom Hersteller brauche, falls die netten Kollegen in grün querstellen?
Gruß
Humpf
... mindestens. oder eine eintragung in den papieren, die das fahrzeug des themenstarters ja schon mal hatte
Darf ich:
ALLE Reifen fahren, die den im Fahrzeugschein eingetragenen Dimensionen entsprechen (solang die Reifen eine STraßenzulassung haben)? Dafür brauch ich dann aber auch keine freigabe vom hersteller o.ä.?
Zitat BOX_SELECTÂ Â Â BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Darf ich:
ALLE Reifen fahren, die den im Fahrzeugschein eingetragenen Dimensionen entsprechen (solang die Reifen eine STraßenzulassung haben)?
ja.
Zitat BOX_SELECTÂ Â Â BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Dafür brauch ich dann aber auch keine freigabe vom hersteller o.ä.?
nein, die brauchst du nur für die nicht eingetragenen größen, um sie dann eintragen zu lassen.
@Funkystein:
Es ist wohl tatsächlch so, dass aus dem alten Brief nur noch eine Reifenangabe übernommen wird. die anderen gelten aber weiterhin. Mir wurde ebenfalls empfohlen eine Kopie vom alten Brief immer mitzunehmen.
Das ist sicherlich keine optimale Lösung, aber wer versteht schon die dutsche Bürokratie
Zitat (Humpf @ Dienstag, 16.Juni 2009, 08:50 Uhr)BOX_SELECTÂ Â Â BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Es ist wohl tatsächlch so, dass aus dem alten Brief nur noch eine Reifenangabe übernommen wird. die anderen gelten aber weiterhin.
haben sie dir auch eine rechtsgrundlage für diese angeblich weitere geltung genannt? die wüsst ich gern!
für die nun nicht mehr verzeichneten reifengrößen bräuchtest du nun vermutlich auch die freigaben für die grünen - nur ob das im sinne des erfinders ist, mit altem brief und freigaben durch die botanik zu fahren, ich weiß ja nicht ...
meld dich mal nach der ersten polizeikontrolle oder nach der nächsten HU, wies so gelaufen ist.
@Humpf
Die vom Amt meinten, dass die Eintragungen aus dem alten Brief mitübernommen wird. Nur sieht man die nicht mehr. Ist aber unter einem bestimmten "Schlüssel" vermerkt. Also doch besser vom alten Brief ne Kopie mitnehmen. Weiss jetzt nicht wie die "Grünen" oder TÜV das entschlüsseln sollen???
Zitat (Funkystein @ Dienstag, 16.Juni 2009, 11:00 Uhr)BOX_SELECTÂ Â Â BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> @Humpf
Die vom Amt meinten, dass die Eintragungen aus dem alten Brief mitübernommen wird. Nur sieht man die nicht mehr. Ist aber unter einem bestimmten "Schlüssel" vermerkt. Also doch besser vom alten Brief ne Kopie mitnehmen. Weiss jetzt nicht wie die "Grünen" oder TÜV das entschlüsseln sollen???
Weiss denn keiner was Genaues???
Hallo,
die Dame sagte dort, dass alles was vom Hersteller vorgegeben ist auch im neuen Brief und schein gilt, man das allerdings nicht mehr sieht, und ch fü den ernstfall ne Kopie vom alten breif mitnehmen sollte (die ist aber anscheinendnicht zwingend nötig)
Der TÜV bei uns ist leider sehr unkoorperativ und gibts dazu´keine weiteren infos. das kostet vermutlich gebühren oder so.
ICh werd mal zum reifenhändler gehen, die können das anhand der fahrgestellnummer aufschlüsseln.
Wie ich es schon einmal geschrieben habe......die Polizei hat die Beweispflicht.
D.h., sie muss eine FIN Abfrage starten. Dort stehen dann auch die Alternativbereifungen drin. Trotzdem ist es ratsam, eine verkleinerte Kopie des alten Briefes mitzunehmen, sofern dieser vorhanden ist.
FIN= Fahrzeugsidentifizierungsnummer
Damit greifen sie auf das Zentralregister zurück, an das jeder Zulassungscomputer angeschlossen ist oder so.......
Klar.....sonst würd ich es hier ja nicht so reinschreiben